Luzerner Gastronomie darf nicht vor die Hunde gehen!

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Gastro vor die Hunde?
«Die öffentliche Hand kommt nicht um eine grosszügige Branchenlösung als Härtefallpaket II herum.»
- Josef Wyss

Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) Kanton Luzern ist alarmiert über die Situation der Gastronomie und Hotellerie im Kanton Luzern. Die Forderung ist unbequem, aber logisch: Wer von Staates wegen nicht arbeiten darf, muss von Staates wegen unterstützt werden!

Der Kampf gegen die Pandemie hat unbestritten oberste Priorität. Willkürliche Massnahmen sind aber tunlichst zu vermeiden. Die schweizerische Gastro- und Hotelbranche ist vom 22. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 stillgelegt worden. Nun will der Bundesrat dieses Arbeitsverbot bis Ende Februar verlängern. «Das kann man nicht widerstandslos hinnehmen», sagt AWG-Präsident und Kantonsrat Josef Wyss, Eschenbach. Und fügt an: «Die Kantone müssen sich gut überlegen, ob sie in der jetzt laufenden kurzen Vernehmlassung des Bundesrates zu dieser Massnahme Ja oder Nein sagen.»

Gastro ist das Bauernopfer

Für das ganze Land - und speziell für den Tourismuskanton Luzern - haben Gastronomie, Hotellerie und Freizeitunternehmen eine hohe Bedeutung. «Ja, die Gastro ist für die Luzerner Volkswirtschaft systemrelevant», sagt Wyss. Für das öffentliche Leben, für den gesellschaftlichen Zusammenhang sowieso. «Warum wird ausgerechnet diese Branche mit einem Lockdown bestraft, die gemäss offizieller Statistik eine Ansteckungsquote unter fünf Prozent hat und zudem über ausgezeichnete, funktionierende Schutzkonzepte verfügt?» Wäre die Gastronomie ein starker Treiber der Ansteckungen, hätten die Fallzahlen seit Tagen markant sinken müssen, was aber nicht der Fall ist. «Ob man es hören will oder nicht, Gastronomie und Hotellerie sind das Bauernopfer.»

Arbeiten oder unterstützen

Die AWG würdigt das hohe schweizerische Arbeitsethos: Wer in unserem Land arbeiten will, soll arbeiten können! „Wer aber nicht arbeiten darf, muss massvoll unterstützt werden“, so AWG-Präsident Wyss. Das heisst bezogen auf die aktuelle Situation: „Entweder Gastronomie und Hotellerie ab 22. Januar öffnen, natürlich mit Auflagen, oder sonst die Branche unterstützen.“ In der Pflicht stehen der Bundesrat und / oder der Regierungsrat. «Konkret wird die öffentliche Hand nicht um eine Branchenlösung als Härtefallpaket II herumkommen, zum Beispiel mit einer Fixkostenentschädigung.». Die AWG wird das Thema auf das politische Parkett bringen. Die AWG-Vorstandsmitglieder und Kantonsräte Josef Wyss und Inge Lichtsteiner reichen dazu Vorstösse ein.. pd

Tags: Wirtschaft, KMU, Coronavirus

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